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Buchhalter und Steuerberater: Aufgaben, Unterschiede und Zusammenarbeit. Ein Leitfaden für Unternehmer in Deutschland

  • guliaharbauer
  • 20. Okt.
  • 5 Min. Lesezeit

Einleitung


Viele Unternehmer, besonders aus dem Ausland, stehen vor der Frage: Welche professionelle Unterstützung benötige ich für meine Buchhaltung und Steuern?

In Deutschland gibt es verschiedene Berufsgruppen mit klar definierten Tätigkeitsbereichen und gesetzlichen Befugnissen. Die beiden wichtigsten sind Buchhalter und Steuerberater.

In diesem Artikel erkläre ich die Unterschiede objektiv und sachlich, damit Sie die richtige Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen können.


1. Was ist ein Buchhalter?


Aufgaben und Befugnisse

Buchhalter (gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz) unterstützen Unternehmen bei der laufenden Buchhaltung.

Ein Buchhalter darf:

  • Laufende Geschäftsvorfälle buchen und kontieren

  • Finanzbuchhaltung führen

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen

  • Lohnsteuer-Anmeldungen vorbereiten

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorbereiten

  • Jahresabschlussunterlagen vorbereiten

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) erstellen

Ein Buchhalter darf NICHT:

  • Steuererklärungen beim Finanzamt einreichen

  • Steuerliche Beratung geben

  • Jahresabschlüsse für bestimmte Rechtsformen erstellen (z.B. GmbH)

  • Mandanten vor dem Finanzamt vertreten

Diese Tätigkeiten sind ausschließlich Steuerberatern vorbehalten (§ 3 StBerG).


Typischer Einsatzbereich

Buchhalter eignen sich besonders für:

  • Kleine bis mittlere Unternehmen

  • Laufende, monatliche Buchführungsarbeiten

  • Unternehmen, die bereits einen Steuerberater haben

  • Unternehmer, die Kosten für Routinearbeiten optimieren möchten


2. Was ist ein Steuerberater?


Aufgaben und Befugnisse

Steuerberater sind gemäß § 3 Steuerberatungsgesetz befugt, umfassende steuerliche Dienstleistungen zu erbringen.

Ein Steuerberater darf alles, was ein Buchhalter darf, PLUS:

  • Steuererklärungen erstellen und einreichen (ESt, KSt, GewSt, USt)

  • Steuerliche Beratung und Gestaltungsberatung

  • Jahresabschlüsse für alle Rechtsformen erstellen

  • Mandanten vor Finanzämtern und Finanzgerichten vertreten

  • Rechtsbehelfverfahren führen

  • Umfassende betriebswirtschaftliche Beratung


Typischer Einsatzbereich

Steuerberater eignen sich besonders für:

  • GmbHs und Kapitalgesellschaften

  • Komplexe Unternehmensstrukturen

  • Unternehmen mit hohem Beratungsbedarf

  • Steuerliche Gestaltung und Optimierung

  • Rechtliche Vertretung vor Behörden


3. Gesetzliche Grundlagen


Die Tätigkeitsbereiche sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG) klar geregelt:

  • § 3 StBerG: Befugnisse der Steuerberater

  • § 6 Nr. 3 und 4 StBerG: Befugnisse der Buchhalter

  • § 5 StBerG: Verbotene Tätigkeiten für Nicht-Steuerberater

Diese gesetzliche Regelung schützt Mandanten und gewährleistet Qualitätsstandards.


4. Preisstrukturen im Markt


Die Honorare variieren je nach Qualifikation, Erfahrung und Leistungsumfang.

Marktübliche Stundensätze in Berlin (2025):

Laut Umfragen und Branchenquellen bewegen sich die Honorare üblicherweise in folgenden Bereichen:

  • Buchhalter: 45-70 € pro Stunde

  • Steuerberater: 80-150 € pro Stunde

(Quellen: IHK Berlin, Steuerberaterverband, eigene Marktbeobachtung)

Wichtiger Hinweis: Die tatsächlichen Preise können individuell stark variieren und hängen von vielen Faktoren ab:

  • Komplexität der Aufgaben

  • Unternehmensgröße

  • Spezialisierung

  • Region

  • Umfang der Betreuung


5. Verschiedene Betreuungsmodelle


Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Buchhaltung und Steuerangelegenheiten zu organisieren:


Modell 1: Vollbetreuung durch Steuerberater

Beschreibung: Der Steuerberater übernimmt alle Aufgaben von der laufenden Buchführung bis zur Steuererklärung.

Geeignet für:

  • GmbHs und Kapitalgesellschaften

  • Komplexe Unternehmensstrukturen

  • Unternehmen mit hohem Beratungsbedarf

Vorteile: Alles aus einer Hand, umfassende Beratung


Modell 2: Selbstständige Buchführung

Beschreibung: Der Unternehmer führt die Buchführung selbst mit Software (z.B. Lexoffice, DATEV).

Geeignet für:

  • Sehr kleine Unternehmen

  • Unternehmer mit buchhalterischen Kenntnissen

  • Einfache Geschäftsmodelle

Vorteile: Niedrige externe Kosten, volle Kontrolle


Modell 3: Spezialisierte Aufgabenteilung

Beschreibung: Buchhalter übernimmt laufende Arbeiten, Steuerberater macht Jahresabschluss und Steuererklärungen.

Geeignet für:

  • Kleine bis mittlere Unternehmen

  • Unternehmen, die Kosten optimieren möchten

  • Firmen mit regelmäßigem Buchführungsbedarf

Vorteile: Kosteneffizienz, spezialisierte Expertise für jeden Bereich


Modell 4: Buchhalter mit Software-Unterstützung

Beschreibung: Unternehmen nutzt Software, Buchhalter kontrolliert und korrigiert monatlich.

Geeignet für:

  • Technisch versierte Unternehmer

  • Unternehmen mit einfachen Prozessen

  • Kostenbewusste Gründer

Vorteile: Kombination aus Eigenarbeit und professioneller Kontrolle


6. Zusammenarbeit zwischen Buchhalter und Steuerberater


In der Praxis arbeiten Buchhalter und Steuerberater häufig zusammen:


Typischer Ablauf:

  1. Monatlich: Buchhalter führt die laufende Buchführung

  2. Monatlich: Buchhalter bereitet USt-Voranmeldung vor

  3. Quartalsweise: Abstimmung und BWA-Auswertung

  4. Jährlich: Steuerberater erstellt Jahresabschluss

  5. Jährlich: Steuerberater reicht Steuererklärungen ein


Vorteile dieser Zusammenarbeit:

  • Spezialisierte Kompetenz in jedem Bereich

  • Kostenoptimierung durch Aufgabenteilung

  • Buchhalter kennt die Details, Steuerberater macht die Strategie

  • Qualitätssicherung durch zwei unabhängige Instanzen


7. Arbeiten Sie bereits mit Software?


Viele Unternehmer nutzen Buchhaltungssoftware wie Lexoffice, DATEV, oder sevDesk.

Das ist hervorragend! Software automatisiert viele Prozesse.

Aber: Auch mit Software bleiben wichtige Aufgaben:

  • Korrekte Kontierung der Belege

  • Monatliche Kontenabstimmung

  • Kontrolle der Buchungen

  • Vorbereitung der USt-Voranmeldung

  • Fehlerkorrektur

Hier kann ein Buchhalter unterstützen, auch wenn Sie bereits Software nutzen.

Viele meiner Mandanten nutzen ihre eigene Software, und ich kontrolliere und optimiere die Buchungen. Das spart Zeit und vermeidet kostspielige Fehler.


8. Entscheidungshilfe: Was braucht Ihr Unternehmen?


Sie benötigen primär einen Buchhalter, wenn:

✓ Sie ein kleines bis mittleres Unternehmen führen✓ Sie regelmäßige, laufende Buchführung benötigen✓ Sie bereits einen Steuerberater haben (oder Steuern selbst machen)✓ Sie Routinearbeiten kosteneffizient erledigen möchten✓ Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft gewinnen möchten


Sie benötigen primär einen Steuerberater, wenn:


✓ Sie eine GmbH oder komplexe Rechtsform haben✓ Sie steuerliche Beratung und Optimierung benötigen✓ Sie Jahresabschlüsse erstellen lassen müssen✓ Sie Unterstützung bei Betriebsprüfungen brauchen✓ Sie umfassende Gestaltungsberatung wünschen

Die Kombination ist ideal, wenn:


✓ Sie regelmäßige Buchführung UND jährliche Abschlüsse brauchen✓ Sie Kosten optimieren möchten✓ Sie von spezialisierter Expertise profitieren wollen


9. Meine Dienstleistungen als mehrsprachige Buchhalterin


Als Steuerfachangestellte mit 9 Jahren Berufserfahrung unterstütze ich Unternehmen bei ihrer laufenden Buchhaltung.


Was ich für Sie tun kann:


Laufende Buchhaltung:

  • Kontierung und Verbuchung aller Geschäftsvorfälle

  • Bankkontenaustausch und Kontenabstimmung

  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

  • Kassenbuchführung

Lohn- und Gehaltsabrechnung:

  • Monatliche Lohnabrechnungen

  • Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen

  • Meldungen an Sozialversicherungsträger

Steuerliche Vorbereitung:

  • Vorbereitung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen

  • Datenaufbereitung für Steuererklärungen

  • Vorbereitung von Jahresabschlussunterlagen

Besondere Spezialisierung:

  • Mehrsprachige Betreuung: Deutsch, Russisch, Englisch

  • Internationale Mandanten: Erfahrung mit ausländischen Unternehmern

  • Vereinsbuchhaltung: Spezialkenntnisse für gemeinnützige Organisationen

  • Persönliche Betreuung: Direkter Ansprechpartner


Mein Stundensatz:

50 € pro Stunde (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer)

Für regelmäßige Betreuung biete ich auch monatliche Pauschalpreise an (ab 200 € pro Monat, abhängig vom Umfang).

Erstes Beratungsgespräch (30 Minuten): kostenlos


10. Häufig gestellte Fragen


Kann ein Buchhalter meine Steuererklärung machen?Nein, das dürfen nur Steuerberater (§ 3 StBerG). Ich kann aber alle Unterlagen vorbereiten, sodass Ihr Steuerberater oder Sie selbst die Erklärung schnell fertigstellen können.


Ich habe bereits einen Steuerberater. Macht ein Buchhalter trotzdem Sinn?Ja, viele Unternehmen nutzen diese Kombination. Der Buchhalter macht die monatliche Routinearbeit kostengünstig, der Steuerberater macht Abschluss und Erklärungen. Das kann Ihre Gesamtkosten um 30-50% reduzieren.


Arbeiten Sie mit meiner bestehenden Software zusammen?Ja, ich arbeite mit DATEV, Lexoffice, sevDesk und anderen gängigen Programmen. Ich kann Ihre Buchungen kontrollieren, optimieren oder komplett übernehmen.


Was ist, wenn ich steuerliche Fragen habe?Bei steuerlichen Beratungsfragen verweise ich Sie an einen Steuerberater, da ich keine steuerliche Beratung geben darf. Ich arbeite gerne mit Ihrem bestehenden Steuerberater zusammen oder kann einen empfehlen.


Wie läuft die Zusammenarbeit ab?Meist monatlich: Sie schicken mir Ihre Belege (digital oder Papier), ich kontiere und buche alles, erstelle BWA und bereite die USt-VA vor. Wir bleiben in regelmäßigem Kontakt.


Fazit


Sowohl Buchhalter als auch Steuerberater haben wichtige Funktionen im deutschen Steuersystem. Die Wahl hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen, Ihrer Unternehmensstruktur und Ihrem Budget ab.


Wichtigste Erkenntnisse:

  • Buchhalter und Steuerberater haben unterschiedliche, gesetzlich geregelte Befugnisse

  • Beide Berufsgruppen ergänzen sich ideal

  • Die Kombination beider kann kosteneffizient und qualitativ hochwertig sein

  • Wählen Sie das Modell, das zu Ihrer Situation passt


Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer laufenden Buchhaltung?

Ich berate Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch über die beste Lösung für Ihr Unternehmen.


Rechtlicher Hinweis


Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Die genannten Preise sind Durchschnittswerte basierend auf Marktrecherchen und können individuell stark variieren.

Für steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Oktober 2025.


 
 
 

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