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Ich führe Lexoffice selbst – brauche ich dann überhaupt einen Buchhalter?

  • Autorenbild: Gulia Harbauer
    Gulia Harbauer
  • 11. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Gulia Harbauer | Buchhaltungsservice Berlin


Die kurze Antwort?

Vielleicht nicht.

Und genau deshalb sollten Sie weiterlesen.



Viele Selbstständige schreiben ihre Rechnungen selbst, scannen Belege in Lexoffice und verbinden ihr Geschäftskonto mit dem System.


Alles läuft.


Zumindest fühlt es sich so an.


Bis plötzlich eine Frage auftaucht.


Ein Brief vom Finanzamt.


Eine Umsatzsteuervoranmeldung, die höher ausfällt als erwartet.


Oder ein Steuerberater, der fragt: „Warum wurde das so gebucht?"


Dann beginnt oft die Suche nach Antworten.


Und genau hier liegt der Unterschied.



Lexoffice ist ein hervorragendes Werkzeug.


Aber Lexoffice kann nicht beurteilen.


Es sieht keine Unsicherheit. Es erkennt keine ungewöhnliche Buchung. Es sagt nicht: „Moment mal. Hier würde ich noch einmal genauer hinschauen."


Die Software verarbeitet Daten.


Ein Mensch versteht Zusammenhänge.



Deshalb lautet die eigentliche Frage nicht: „Kann ich Lexoffice selbst bedienen?"


Sondern: „Bin ich sicher, dass alles richtig läuft?"



Wenn Sie nur wenige Belege haben, Ihre Geschäftsvorfälle einfach sind und Sie sich bei Ihren Zahlen wohlfühlen, können Sie vieles selbst erledigen.


Das ist völlig in Ordnung.


Viele meiner Mandanten haben genau so angefangen.


Doch irgendwann kommt meistens der Punkt, an dem man merkt:

Eigentlich möchte ich meine Zeit lieber in mein Geschäft investieren als in Buchhaltung.


Dann geht es nicht mehr darum, ob man etwas selbst machen kann.


Sondern ob man es selbst machen muss.



Meine Aufgabe ist nicht, für Sie auf Knöpfe zu drücken.


Meine Aufgabe ist, Ordnung zu schaffen, Fragen zu beantworten und Probleme zu erkennen, bevor sie teuer werden.


Damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie am besten können:

Ihr eigenes Geschäft.



Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Buchhaltung sauber aufgesetzt ist, schreiben Sie mir gerne.


Manchmal reicht schon ein kurzer Blick von außen, um viel Sicherheit zu gewinnen.




Gulia Harbauer | Buchhaltungsservice Berlin

Tätig im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG

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Buchhaltungspraxis Gulia Harbauer · Berlin

Tätig im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.

​​Auch auf Russisch und Englisch verfügbar.

                  

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